Das freut uns. Geld spenden kann jede natürliche Person oder auch Organisationen wie Firmen und/oder juristische Personen durch Überweisung auf folgendes Konto:
Als mildtätige, gemeinnützige Organisation ist unser Verein steuerbegünstigt und befugt, über erhaltene Spenden Quittungen auszustellen. Spenden an mildtätige und oder gemeinnützige Körperschaften sind nach § 10b EStG bzw. § 5 Abs. 1 KStG steuerbegünstigt. Wenn du eine Spendenquittung wünschst, fordere diese gern nach erfolgter Überweisung per Email an, indem du uns deinen Namen und deine vollständige Anschrift an vorstand@schwitzen-hilft.de mitteilst. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir Spendenquittungen erst ab einer Spendensumme von 20 Euro ausstellen. Spendenquittungen versenden wir ausschließlich per E-Mail an die uns mitgeteilte Emailadresse, ein Postversand findet nicht statt. Mehr Infos zu Spenden findest du auch hier.
Sofern du jährlich oder monatlich in gleichbleibenden Beträgen spenden willst, melde dich gern bei uns zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Uns ist sehr wichtig, dass Spenden auch ungekürzt ankommen. Alle Spenden werden zu 100% für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet, indem einmal jährlich in der Vorweihnachtszeit eine Spendenübergabe an hilfsbedürftige Kinder und deren Eltern stattfindet. Zur Deckung der laufenden Kosten für Spendenwerbung und Vereinsverwaltung erheben wir von unseren Mitgliedern Beiträge nach der geltenden Beitragsordnung. Die Kassenführung wird jährlich durch einen Beisitzer geprüft.
Das freut uns. Mitglied in unserem Verein kann jeder werden, der sich mit den satzungsmäßigen Zwecken des Vereins identifiziert und sportbegeistert ist. Du kannst das Mitgliedsformular hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben an uns richten (am besten gescannt per Email). Der Verein erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge entsprechend der Beitragsordnung. Fülle hierzu auch das SEPA-Lastschriftmandat aus. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand.
Schade. Bitte erkläre deinen Austritt schriftlich gegenüber dem Vorstand. Nach der Satzung ist eine Frist von einem Monat bis zum Ende eines Geschäftsjahres zu beachten.